GbR gründen: So gründet man eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts!

Die GbR stellt eine günstige Lösung für die Gründung eines Unternehmens oder den Kauf einer Immobilie dar, wenn sich zwei Geschäftspartner zusammenschließen wollen. Was die Vor -und Nachteile sind, klären wir hier!
GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts
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Es gibt unterschiedliche Rechtsformen, die für eine Unternehmensgründung infrage kommen. Eine davon ist die GbR, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie ist das Pendant zum Einzelunternehmen, wenn mind. zwei Personen an der Gründung beteiligt sind. Gründet man alleine, scheidet die GbR als mögliche Rechtsform aus. Wie die meisten Rechtsformen hat auch die GbR einige Vor- und Nachteile. Diese sollte man vor der offiziellen Gründung auf jeden Fall kennen. Dabei geht es vor allem um Themen wie Haftung und Steuern. Welche genau, wird im Laufe des Artikels erklärt. Gegen Ende gibt es noch einen Vergleich zu anderern Rechtsformen (GmbH, UG oder KG). 

Dieser Artikel richtet sich zum einen an Gründer, die auf der Suche nach der richtigen Rechtsform sind und zum anderen an alle, die gemeinschaftlich oder innerhalb der Familie eine Immobilie kaufen möchten. Die GbR bietet einige steuerliche Vorteile und kann der erste Schritt in Richtung Steuergestaltung und Vermögensverwaltung sein. 

Was ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts?

Die GbR besteht aus mindestens zwei Personen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Gängig sind z.B. die Gründung eines Unternehmens, der Kauf einer Immobile oder Büro- und Einkaufsgemeinschaften. Was das genau ist, wird später noch erklärt. Genau wie das Einzelunternehmen ist die GbR nicht haftungsbeschränkt, erfordert im Gegenzug aber auch kein Stammkapital oder hohen bürokratischen Aufwand. Die Vertragsgestaltung bleibt den Gründern überlassen und kann sogar ganz ausgelassen werden. Trotzdem sollte man immer einen Vertrag ausarbeiten, der Gewinnverteilung und Verantwortungsbereiche klärt. 

Steuerlich gilt erstmal dasselbe wie beim Einzelunternehmen. Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer müssen an das Finanzamt abgeführt werden. Es gibt natürlich Ausnahmen, wie Kleinunternehmerregelung, Vermietung und Freiberuflichkeit, bei denen keine Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Auch die Gewerbesteuer wird erst ab einem Gewinn von 24.500 € pro Jahr fällig. Dieser wird über eine Einnahmenüberschussrechnung am Jahresende ermittelt. Wer sich noch überhaupt nicht mit den steuerlichen Aspekten eines Unternehmens beschäftigt hat, findet in folgendem Artikel eine Übersicht mit entsprechenden Erklärungen dazu: Steuern im Überblick & Tipps zu Steuerberatern

Eine Besonderheit der GbR ist, dass Gewinnanteile unterschiedlich versteuert werden. Am Jahresende werden die Gewinnanteile über die sog. einheitliche und gesonderte Feststellung verteilt. Den Gesellschaftern wird also ihr jeweiliger Gewinnanteil zugeschrieben. Diesen Anteil versteuert jeder Gesellschafter im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu seinem individuellen Steuersatz.

Beispiel: Die XY-GbR hat zum Jahresende einen Gewinn von 10.000 € erwirtschaftet. Dieser wird gleichermaßen auf zwei Gesellschafter verteilt. Gesellschafter A betreibt die GbR nur nebenberuflich und arbeitet zusätzlich in einer Bank, wo er 30.000 € pro Jahr verdient. Sein Steuersatz liegt bei 30%, weshalb er die 5.000 € Gewinn auch zu 30 % versteuern muss. Gesellschafter B ist hingegen noch Student und arbeitet nicht. Da er mit seinen  5.000 € unter dem Freibetrag liegt, muss er 0 % Steuern zahlen.

Vor- und Nachteile einer GbR 

GbR

1. Komplexität 

Der größte Vorteil einer GbR ist vermutlich, dass man ohne bürokratischen Aufwand oder Kosten ein Unternehmen mit mehreren Personen gründen kann. Diese Einfachheit kann aber auch zur Falle werden, denn wenn kein eigener Gesellschaftervertrag erstellt wird, gelten die Standards des BGB. Diese sind für eine Unternehmensführung allerdings weniger geeignet. In § 709 BGB steht zum Beispiel “Die Führung der Geschäfte der Gesellschaft steht den Gesellschaftern gemeinschaftlich zu; für jedes Geschäft ist die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich”. Das heißt, jede Geschäftsentscheidung muss gemeinsam getroffen werden, egal wie klein.

Keinen Vertrag zu schließen und sich auf mündliche Vereinbarungen zu berufen, kann vor allem langfristig sehr gefährlich werden. Kommt es später zu Unstimmigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, können diese ohne einen klaren Vertrag nur schwer gelöst werden. Es ist also unbedingt zu empfehlen, Verantwortungsbereiche, Geschäftsführung und Gewinnverteilung vertraglich zu bestimmen.  

2. Haftung  

Ähnlich wie beim Einzeltunternehmen, ist die Haftung einer GbR unbeschränkt. Das bedeutet, jeder Gesellschafter haftet mit seinem Privatvermögen. Geht etwas schief, z.B. durch eine teure Abmahnung, einen Schaden oder hohe Schulden, müssen die Gesellschafter dafür aufkommen, sofern das Betriebsvermögen nicht mehr ausreicht. Diesem Nachteil kann mit entsprechenden Versicherungen (z.B. Rechtsschutz und Produkthaftpflicht) entgegengewirkt werden. Man sollte sich gut überlegen, welche Risiken das Geschäftsmodell beinhaltet und sich dann ggf. für eine haftungsbeschränkte Variante, wie GmbH oder UG entscheiden. 

Ebenfalls interessant ist die sogenannte Nachhaftung. Tritt ein Gesellschafter aus, haftet dieser für 5 weitere Jahre für die Verbindlichkeiten, die während seiner Mitgliedszeit geschlossen wurden. Ein klassisches Beispiel wäre ein Bankkredit, der plötzlich nicht mehr zurückgezahlt werden kann. Auch das ist ein klarer Nachteil der Rechtsform GbR. 

Die gemeinsame Haftung gilt auch, wenn der Schaden durch die Handlungen eines Gesellschafters entsteht. Auch dann, wenn die Handlung ohne das Mitwissen der anderen Gesellschafter geschieht. In beratenden Berufen kann das z.B. durch eine Fehlberatung passieren, wodurch dem Kunden ein Schaden entsteht, den dieser ersetzt haben möchte. Für solche Fälle eignet sich eine Berufshaftpflichtversicherung. Was das ist und wer diese braucht, wird in folgendem Artikel erklärt: Betriebshaftpflichtversicherung finden: Wichtiger Schutz für Unternehmen

3. Trennung von der GbR

Möchte sich ein Gesellschafter von der GbR trennen, kann es ziemlich komplex werden. Besonders schwierig wird es, wenn die Trennung aus Streitigkeiten hervorgeht. Kündigt man seine Mitgliedschaft an der GbR, geht der Unternehmensanteil an die übrigen Gesellschafter über, sofern die GbR weitergeführt wird. Man selbst erhält dann eine Abfindung, die aus dem Unternehmenswert hervorgeht. Ist die GbR zum Zeitpunkt des Austritts verschuldet oder im Verlust, gibt es Sonderregelungen. Im Falle von Schulden hat der Austretende einen Anspruch darauf, dass die Gesellschaft den eigenen Schuldenanteil an die Gläubiger zurückzahlt. Ist die GbR im Verlust, muss der Austretende einen sogenannten Verlustausgleich, also seinen Verlustanteil zahlen. Ähnlich wie Gewinne werden auch Verluste so verteilt, wie es im Vertrag steht. 

4. Kosten

Die GbR ist die günstigste Möglichkeit, im Team zu gründen. Abgesehen von der Gewerbeanmeldung, die zwischen 15 und 65 € kostet, muss man für die Gründung nichts weiter bezahlen. Je nachdem welche Anforderungen man an den Gesellschaftervertrag stellt, können Kosten durch die Überprüfung oder Korrektur eines Anwalts entstehen. Im Gegensatz zu haftungsbeschränkten Rechtsformen, ist die GbR nicht zur Bilanzierung und doppelten Buchführung verpflichtet. Dadurch sind die monatlichen Fixkosten für Buchhaltung und Steuerberater wesentlich geringer und es kann zum Ende des Jahres eine einfache Einnahmenüberschussrechnung zur Gewinnermittlung erstellt werden. Möchte man noch kleiner starten, kann sogar die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden, mit der man sich von der Umsatzsteuer befreit. 

5. Steuergestaltung 

Bei einer GbR werden Steuern dann fällig, wenn Gewinn entstanden ist. Der Gewinn wird einmal jährlich über eine EÜR ermittelt. Da die Gewinne anteilig verteilt und dann mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen, ist die GbR steuerlich nicht immer die beste Rechtsform. Gründet man z.B. nebenberuflich und wird ohnehin mit 42 % besteuert, müssen die Gewinne aus der GbR auch mit 42 % besteuert werden. Wenn man also gut verdient und das nötige Geld hat, kann die Gründung einer GmbH der richtige Weg sein, auch bei kleineren Geschäftsmodellen. Die 25.000 € Stammkapital müssen ja nicht ausgegeben, sondern können auch gewinnbringend angelegt werden.

Familien- und Immobilien GbR 

Kauft man mit mindestens einer weiteren Person eine Immobilie, existiert automatisch eine GbR. Diese GbR kann durch Vermietung der Immobilie Einkünfte erzielen. Solch ein Geschäftsmodell ist zwar etwas überschaubarer, trotzdem sollte man auch hier einen Gesellschaftervertrag aufsetzen. Ein Gewerbe muss nicht angemeldet werden, allerdings braucht man eine Steuernummer, die beim Finanzamt beantragt werden kann. Zum Thema Vermögen aufbauen mit Immobilen gibt es in folgendem Artikel einen ganzen Abschnitt inkl. konkreter Strategie: Strategien für den Vermögensaufbau

Immobilien GbR

Immobilien sind steuerlich ein großes Thema. Wer Immobilien zwecks Vermietung und Geldanlage kauft, sollte sich diesbezüglich unbedingt beraten lassen. Besonders bei Familien gibt es einige Fallstricke, wenn es um die Vererbung geht. Die GbR bietet eine Möglichkeit, diese Steuerfallen zu umgehen, indem innerhalb der Familie eine Gesellschaft (GbR, GmbH, KG*) gegründet wird. Im folgenden Abschnitt wird diese Strategie oberflächlich erklärt. Für die Umsetzung sollte unbedingt mit einem Steuerberater zusammengearbeitet werden. 

*Bei der KG handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft. Mehr dazu wird weiter unten bei den alternativen Rechtsformen erklärt. 

Das Prinzip hinter der Familien GbR ist, dass Immobilien nicht als Privatperson, sondern als Gesellschaft gekauft werden. Dafür wird eine Gesellschaft gegründet, an der sich jedes Familienmitglied mit dem gewünschten Anteil beteiligt. Beteiligen sich beispielsweise 5 Mitglieder mit je einem Euro, hat jedes Familienmitglied einen Anteil von 20 %. Die Eltern würden insg. 40 % besitzen, die Kinder 60 %. In der Regel wird eine Immobilie aus Fremd- und Eigenkapital finanziert, z.B. im 70/30 Verhältnis. Der Eigenkapitalanteil geht vor dem Kauf als Darlehen in die Gesellschaft, dann nimmt die Gesellschaft den entsprechenden Bankkredit auf. 

In den kommenden Jahren wird die Immobilie vermietet und erzielt erste Mieteinnahmen. Damit wird der Bankkredit, dann der Eigenkapitalanteil zurückgezahlt. Der Überschuss geht als Gewinn an die Gesellschafter. Die Eltern werden ihren Anteil vermutlich relativ hoch versteuern müssen, während die Kinder jeweils einen Freibetrag von fast 9.408 € pro Jahr haben. Da die Kinder insg. 60 % an der Immobile halten, muss ein Großteil des Gewinns nicht versteuert werden. Ein anderer Vorteil ist das Erbe: Da die Kinder bereits 60 % an der Immobilie besitzen, müssen nur noch 40 % vererbt werden, wodurch ein beträchtlicher Teil Erbschaftssteuer eingespart wird. 

Einkaufs- und Bürogemeinschaft 

Im freiberuflichen Bereich kann die gemeinsame Nutzung von Büroräumen, Arbeitsflächen, Maschinen oder Büromaterial sinnvoll sein. Die Anschaffung einer Röntgenmaschine für einen einzigen Arzt ist z.B. kein lohnendes Investment. Teilt sich der Arzt die Maschine allerdings mit anderen Ärzten, können auch Einkaufs- und Betriebskosten geteilt werden. Genauso funktioniert das mit Bürogemeinschaften oder im Einkauf. Wenn sich mehrere Personen zusammenschließen und gemeinsam beim Großhändler oder Hersteller einkaufen, werden die Preise durch die hohe Abnahmemenge günstiger. All diese Beispiele können über eine GbR realisiert werden. 

Alternative Rechtsformen – Vergleich

Es gibt eine Reihe von anderen Rechtsformen, die man für die Gründung eines Unternehmens nutzen kann. Diese unterscheiden sich vor allem in Bezug auf Kosten, Aufwand und Haftung. Es folgt eine kurze Übersicht: 

  • Kleinunternehmen: Als Kleinunternehmen ist man entweder Einzelunternehmer oder eine GbR. Den Status Kleinunternehmen erhält man durch die Kleinunternehmerregelung, die beim Finanzamt beantragt werden kann. Dadurch wird man von der Umsatzsteuer befreit und erspart sich buchhalterischen Aufwand. Überschreitet man die 22.000 € Gewinn pro Jahr, wird man zum gewöhnlichen Einzeltunternehmen. Wann sich diese Regel lohnt und wann nicht, wird in diesem Artikel erklärt: Eigenes Unternehmen gründen: Ausführliche Anleitung
  • Einzelunternehmen: Das Einzelunternehmen ist die einfachste Rechtsform für Einzelgründer. Da man alleine ist, müssen keine Gesellschafterverträge aufgesetzt werden und die Verteilung des Gewinns ist unkompliziert. Ansonsten gilt dasselbe wie bei der GbR. Der Unternehmer haftet mit seinem Privatvermögen und besteuert den Gewinn mit seinem persönlichen Steuersatz. Aufgrund der einfachen Buchhaltung kann der Gewinn sehr leicht reduziert werden, indem man z.B. vor Neujahr viel Geld in Ware investiert. Wie man ein Gewerbe anmeldet, wird in diesem Artikel erklärt: Gewerbe anmelden: Anleitung
  • GmbH: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehört zu den angesehensten Rechtsformen. Die Gründung ist etwas komplexer und erfordert 25.000 € Startkapital. Mit diesem Geld kann dann aber auch gearbeitet werden. Zu den wichtigsten Unterschieden gehört die beschränkte Haftung. Das bedeutet, die GmbH gilt als juristische Person und haftet entsprechend mit ihrem Kapital. Das Privatvermögen des Gründers wird also nicht angetastet. Die Buchhaltung ist aufgrund der doppelten Buchführung (Bilanz) etwas komplexer. 
  • UG: Die Unternehmensgesellschaft ist ebenfalls eine Rechtsform mit beschränkter Haftung. Im Gegensatz zur GmbH werden aber keine 25.000 € Startkapital benötigt. Der Betrag kann frei gewählt werden. Der administrative Aufwand ist aber ähnlich hoch. Um langfristig ein gewisses Rücklagenkapital zu bilden, müssen 25 % des jährlichen Überschusses als Reserve hinterlegt werden. Die UG ist im Vergleich zur GmbH nicht so hoch angesehen. 
  • KG: Die Kommanditgesellschaft besteht aus min. zwei Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Im Gegensatz zur GbR müssen nicht alle, sondern nur ein Gesellschafter mit seinem Privatvermögen haften. Die anderen Gesellschafter (Kommanditisten) haften jeweils mit ihrer Kapitaleinlage. Damit ist die KG die einzige Rechtsform, die sowohl beschränkt als auch unbeschränkt haftende Gesellschafter aufnimmt. 

Fazit – Welche Rechtsform ist die richtige? 

Schonmal vorab: Bei größeren Gründungen, steuerlichen Besonderheiten oder komplexen Geschäftsmodellen, sollte man sich von einem Steuerberater beraten lassen. Das gilt auch, wenn man sich umfangreicher Recherche unsicher ist, da es z.B. steuerliche Besonderheiten gibt. 

Wenn man sich erstmal ausprobieren oder sein Geschäft nebenbei betreiben möchte, sind das Einzelunternehmen und die GbR eine gute Wahl. Durch die einfache und kostengünstige Umsetzung kann man direkt nach der Anmeldung des Gewerbes starten. Auch die Buchhaltung ist nicht weiter kompliziert und kann zu Beginn selbst erledigt werden. 

Trotzdem darf man nicht vergessen: Einzelunternehmen und GbR stellen aufgrund der unbeschränkten Haftung immer ein gewisses Risiko dar. Sollte das Unternehmen z.B. Pleite gehen und Insolvenz anmelden müssen, hat das die Auswirkungen einer Privatinsolvenz. Das ist vor allem dann relevant, wenn man mit viel Kapital arbeitet und hohe Verbindlichkeiten hat. 

Eine Übersicht verschiedener Geschäftsmodelle, die ideal im Einzelunternehmen betrieben werden können, gibt es hier:
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FAQ – Häufig gestellte Fragen


Was ist eine GbR?

GbR steht für Gesellschaft bürgerlichen Rechts und bezeichnet den Zusammenschluss von mind. zwei Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Ziels. Das kann z.B. eine Unternehmensgründung oder ein Immobilienkauf sein. Die GbR ist die einfachste Rechtsform für Gründerteams. 

Was kostet die Gründung einer Gbr?

Die Kosten einer GbR zur Unternehmensgründung liegen zwischen 15 und 65 € für die Gewerbeanmeldung. Eventuell fallen Kosten für die Aufsetzung eines Gesellschaftervertrags an. Dieser ist aber freiwillig und muss auch nicht von einem Anwalt geschrieben werden. 

Wie gründet man eine Gbr?

Offiziell ist eine GbR bereits gegründet, wenn sich zwei Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels zusammenschließen, z.B. zusammen einen Lottoschein ausfüllen. Eine gewerbliche GbR wird wie das Einzelunternehmen beim Gewerbeamt angemeldet. 

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