Gewerbe anmelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Neugründer

Die Gewerbeanmeldung ist der erste und einfachste Schritt in die Selbstständigkeit. Trotzdem wissen viele nicht, wie man ein Gewerbe anmeldet. Dieser Artikel liefert eine 1:1 Anleitung für die Gewerbeanmeldung in unter 30 Minuten.
Gewerbe anmelden
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Lesezeit 13 Minuten

Wer sich selbständig machen, ein Unternehmen gründen oder freiberuflich arbeiten möchte, muss sein Vorhaben offiziell machen, sobald die geplante Tätigkeit aufgenommen wird. Mit Ausnahme von der freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Künstler, Ärzte, Anwälte etc.) ist dazu eine Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde (meist Gewerbe- oder Bürgeramt) erforderlich. Dafür muss entweder online oder vor Ort ein einseitiges Formular ausgefüllt werden, das nach offizieller Anmeldung als Gewerbeschein dient. Sobald das Gewerbe angemeldet ist, werden alle relevanten Behörden (z.B. IHK, Finanzamt, Krankenkasse etc.) informiert. 

Damit ist die Gewerbeanmeldung der erste Schritt in Richtung Selbstständigkeit und muss spätestens dann erledigt werden, wenn die Tätigkeit aufgenommen wird. Eine rückwirkende Anmeldung ist grundsätzlich nicht möglich und kann eine Geldbuße nach sich ziehen. Da Kosten und Aufwand so gering sind, sollte die Anmeldung eines Gewerbes allerdings keine Hürde darstellen und kann sofort, sogar online, erledigt werden. Wie man das genau macht, wird in diesem Artikel in einer 1:1 Anleitung erklärt, sodass man sein Gewerbe in unter 30 Minuten angemeldet hat. Außerdem wird es kurz um die verschiedenen Rechtsformen sowie weiterführende Pflichten (z.B. steuerliche Registrierung beim Finanzamt) gehen. 

Definition: Was ist ein Gewerbe?

Als Gewerbe bezeichnet man jede wirtschaftliche Tätigkeit, die nicht landwirtschaftlich geprägt ist oder als Freiberufler ausgeübt wird. Weiterhin muss ein Gewerbe ein paar Bedingungen erfüllen, um als solches zu gelten:

  1. Das Gewerbe muss eine selbständige Tätigkeit darstellen, die in keiner Abhängigkeit zu anderen Unternehmen steht. Natürlich ist man bis zu einem gewissen Grad immer von anderen Unternehmen abhängig (Tools, Dienstleistern, Herstellern etc.), allerdings geht bei dieser Regel darum, dass man sein Gewerbe nach Außen richtet und beispielsweise nicht nur auf Rechnung für ein Unternehmen arbeitet (Scheinselbstständigkeit).
  1. Dienstleistungen und Verkäufe erfolgen immer auf eigene Rechnung. Man ist also selbst für seine Finanzen verantwortlich und muss sich an die für Gewerbetreibende geltende Bestimmungen und Gesetze halten. 
  1. Langfristigkeit ist nicht nur eine wertvolle Einstellung, sondern auch die Voraussetzung eines Gewerbes. Hier muss eine klare Absicht vorliegen.
  1. Da es sich um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt, spielt auch die Erzielung von Gewinnen eine wichtige Rolle und zumindest die Gewinnerzielungsabsicht ist Voraussetzung für ein Gewerbe. 

Wie oben schon erwähnt, sind alle freien Berufe (§ 18 Einkommensteuergesetz) von der Gewerbepflicht befreit. Zu freien Berufen zählen Tätigkeiten, die in der Regel eine akademische Ausbildung voraussetzen und zu den sogenannten Dienstleistungsberufen gehören (Anwalt, Arzt, Grafiker etc.). 

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Wichtige Rechtsformen im Überblick

Wer sich alleine selbstständig machen möchte und nicht für die freiberufliche Tätigkeit infrage kommt, meldet in der Regel ein Einzelunternehmen an. Beim Einzelunternehmen handelt es sich um die einfachste und bei Einzelgründungen auch gängigste Rechtsform. Als Einzelunternehmen ist man immer selbst das Unternehmen, haftet also auch mit seinem Privatvermögen und muss seinen vollen Namen sowie die Wohnadresse im Impressum bzw. bei Formularen als Unternehmensnamen und Unternehmenssitz angeben. Da die Gründung mit anderen Rechtsformen etwas komplexer ist, wird es in diesem Artikel nur um die klassische Anmeldung als Einzelunternehmer bzw. Kleinunternehmer gehen (dazu gleich mehr). Um die wichtigsten Rechtsformen aber zumindest zu kennen, folgt eine kurze Auflistung der wichtigsten Varianten: 

  • GbR: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist das Gegenstück zum Einzelunternehmen, wenn mindestens zwei Gründer beteiligt sind. Damit gelten dieselben Regeln wie beim Einzelunternehmen, allerdings auf die Gründer verteilt. Die Grundlage bietet ein zuvor abgeschlossener Gesellschaftsvertrag (mündlich oder schriftlich). Kaufmännische Eigenschaften kann eine GbR nicht erlangen, weshalb sich die Rechtsform bei einer Eintragung ins Handelsregister automatisch in OHG ändert (Abkürzung für „Offene Handelsgesellschaft„) 
  • GmbH: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehört zu den angesehensten Rechtsformen und eignet sich vor allem für größere Gründungsprojekte und ab gewissen Umsatzgrenzen. Das Besondere an einer GmbH ist, dass das Unternehmen nicht an die Person gebunden ist, sondern selbst wie eine Person (juristische Person) behandelt wird. Man haftet also auch nicht mehr mit seinem Privatvermögen. Im Gegenzug erfordert die Gründung einer GmbH einige bürokratische Schritte sowie ein Stammkapital von 25.000 € bzw. von 12.500 € bei der Gründung.
  • UG: Die Unternehmer-Gesellschaft ähnelt der GmbH, allerdings ist kein Stammkapital erforderlich bzw. kann dieses auch 1 € betragen. Dadurch ist es möglich, ohne hohem Kapitalaufwand ein haftungsbeschränktes Unternehmen zu gründen. Gründungsprozess und Buchhaltung erfordern allerdings mehr Aufwand und Kosten als beim Einzelunternehmen. Im Gegensatz zu den anderen erwähnten Rechtsform, muss eine UG jährlich 25 % ihres Überschusses als Gewinnrücklage einbehalten, bis das Stammkapital von 25.000 € erreicht ist. Anschließend kann die UG zur angeseheneren Rechtsform GmbH umfirmiert werden. 
  • AG: Die Aktien-Gesellschaft kommt vermutlich für die wenigsten Gründer infrage, da sie ein Kapital von 50.000 € erfordert und einen sehr hohen Verwaltungsaufwand während und nach der Gründung verursacht. Die Vorteile einer AG sind hohes Ansehen, einfache Übertragung von Anteilen und Unternehmenskontinuität bei wechselnden Gesellschaftern. 

Wer nebenberuflich gründet, sein Geschäftsmodell erstmal ausprobieren möchte oder wenig Startkapital zur Verfügung hat, sollte im Alleingang erstmal ein Einzelunternehmen gründen. Mit einem Partner oder Gründerteam wäre entsprechend eine GbR erforderlich. Wer große Projekte in Angriff nimmt und direkt zu Beginn mit viel Kapital arbeitet bzw. Fremdkapital aufnimmt, sollte über den Start mit einer UG bzw. GmbH nachdenken und sich von einem Experten beraten lassen. Es gibt viele Gründerplattformen, die entsprechende Services kostenlos anbieten.  

Unterschied zwischen Freiberufler und Selbstständigen

Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Tätigkeiten festgelegt, für deren selbstständige Ausführung keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Hierbei handelt es sich um die sogenannten freiberuflichen Tätigkeiten, die lediglich beim Finanzamt, nicht jedoch beim Gewerbeamt angemeldet werden müssen. Dadurch zahlen Freiberuflicher auch keine Gewerbesteuer (siehe nächster Abschnitt). In der Regel zählen vor allem solche Tätigkeiten zu den freien Berufen, für deren Ausübung eine besondere Ausbildung erforderlich ist (z.B. Architekt, Anwalt, Arzt).

Damit betreiben Freiberufler kein gewinnorientiertes Unternehmen, sondern bieten sich und ihre Dienstleistung an. Produktion und Verkauf von physischen Produkte, gehört beispielsweise nicht zu einer freiberuflichen Tätigkeit. Ein Freiberufler kann jedoch zu einem Unternehmer werden, wenn er sein bisher klein gehaltenes Geschäft expandieren kann und möchte, sodass es die eigenen zeitlichen Kapazitäten übersteigt. 

Kleinunternehmerregelung: Wann macht es Sinn?

Gewerbeanmeldung

Die Kleinunternehmerregelung kann von Gewerbetreibenden in Anspruch genommen werden, wenn die geplanten Umsätze bzw. Gewinne im ersten Jahr unter 22.000 € bzw. 9.000 € liegen. Die Regelung dient dazu, kleine Betriebe bzw. nebenberufliche Tätigkeiten bürokratisch zu entlasten, indem diese vom Umsatzsteuergesetz befreit werden. Das bedeutet, man darf auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, bekommt aber auch keine Umsatzsteuer (Vorsteuer) auf Geschäftsausgaben zurückerstattet. Übertrifft das Unternehmen die Umsatz- oder Gewinngrenze, wechselt es im Folgejahr automatisch zur Regelbesteuerung (inkl. Umsatzsteuer). 

Für kleine Unternehmen oder Projekte in der Anfangsphase kann sich das natürlich vorteilhaft auswirken. Stellt man beispielsweise ein Produkt her und verkauft dieses für 20 €, vergrößert sich die Marge um 3,19 € (19 % Ust. bei 20 € Bruttopreis). Noch günstiger wird es natürlich, wenn für die Produktion keine oder nur sehr geringe Einkaufskosten anfallen. Da der Einkaufspreis aber immer günstiger als der Verkaufspreis ist, würde sich die Erstattung der Umsatzsteuer im Verhältnis zum gezahlten Betrag nicht unbedingt lohnen. Kauft man das Produkt z.B. für 5 € ein (5,95 € Brutto), zahlt man als Kleinunternehmer zwar 0,95 € mehr, gibt pro Verkauf aber keine 3,19 € an das Finanzamt ab und macht am Ende des Tages 2,24 € mehr Gewinn als ein regel besteuerter Einzelunternehmer mit demselben Produkt.   

Anders ist es, wenn man bereits am Anfang hohe Investitionskosten hat, bei denen sich die Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer im Verhältnis zum kurz- bis mittelfristigem Umsatz lohnen würden (wenn man beispielsweise 10.000 € in den Aufbau einer Website steckt). Dass dieser Fall eintritt, ist in der Realität allerdings gar nicht so wahrscheinlich, denn die Kleinunternehmerregelung eignet sich häufig nicht für größere und komplexere Geschäftsvorgänge. Komplex bedeutet in dem Fall nicht, dass diese schwierig zu verstehen sind, sondern steuerrechtlich besonders. Leider betrifft das auch die meisten digitalen Geschäftsmodelle, wie z.B. E-Commerce (besonders Amazon FBA) oder rein digitale Angebote. 

Das Beispiel Amazon FBA verdeutlicht sehr gut, für welche Geschäftsvorgänge die Kleinunternehmerregelung nicht geeignet ist, da es so ziemlich alle Ausschließungskriterien erfüllt: Import aus Drittländern, hohes Kapitalvolumen, Nutzung von innergemeinschaftlichen Dienstleistungen und Verkauf auf Marktplätzen mit B2B-Möglichkeit. 

  • Import aus Drittland: Bei Amazon FBA entwickelt man in der Regel eigene Produkte, die man in einem Drittland (z.B. China) produzieren lässt und anschließend nach Deutschland importiert. Aufgrund der sogenannten Einfuhrumsatzsteuer müssen solche Importe mit 19 % besteuert werden, egal ob man Kleinunternehmer ist oder nicht. Da Kleinunternehmer nicht vom Vorsteuerabzug befreit sind, erhalten sie diese 19 % nicht zurück. Wer Waren importieren möchte, braucht damit ebenfalls eine USt-IdNr., wodurch der Grundgedanke der Regelung ausgehebelt wird. 
  • Hohes Kapitalvolumen: Die Entwicklung eigener Produkte sowie deren Verkauf auf Marktplätzen, ist nicht nur mit höheren Startkosten, sondern auch mit höheren Umsätzen verbunden (insbesondere bei Amazon). Wer zwischen 3.000 und 4.000 € Startkapital zur Verfügung hat, wird am Anfang vermutlich 500 Einheiten eines Produkts bestellen, welches sich täglich zwischen 5 und 10-mal auf Amazon verkauft und etwa 20 € kostet (diese Zahlen wurden genommen, weil sie in etwa die Werte eines gut vorbereiteten FBA-Anfängers widerspiegeln). Der Umsatz läge nach zwei Monaten schon bei über 8.000 € und hätte nach 6 Monaten die Grenze von 22.000 € längst überschritten. Um im Rahmen der Regelung zu bleiben, dürfte man jeden Monat nur 1.833 € Umsatz machen. Bei einem gut geplante Start mit FBA ist das einfach nicht realistisch. Alleine die Tatsache, dass man bei 20 % Marge fast ein Jahr bräuchte, um seine Investitionskosten wieder reinzuholen, macht den Start mit FBA unter Einhaltung der Kleinunternehmerregelung ziemlich unattraktiv. 
  • Innergemeinschaftliche Dienstleistung: Amazon sitzt in Luxemburg und berechnet von dort aus die Verkaufsgebühren und Werbekosten. Damit nimmt man als FBA-Seller automatisch eine innergemeinschaftliche Dienstleistung in Anspruch (Dienstleistungen außerhalb von Deutschland, aber innerhalb der EU). Aufgrund des Bestimmungslandprinzips sollen Lieferungen/Leistungen grundsätzlich dort besteuert werden, wo sie konsumiert werden. Die Umsetzung dieser Regel ist jedoch nicht gerade einfach: Amazon müsste die gezahlte Umsatzsteuer in Luxemburg abführen und Luxemburg müsste diese nach Deutschland überwiesen, wo sie als Vorsteuer zurückerstattet werden kann. Aus diesem Grund gilt das Reverse-Charge-Verfahren, durch welches der Leistungsempfänger die Abführung der Umsatzsteuer auf Eingangsrechnungen übernimmt.

    Beispiel: Amazon schickt eine Netto-Rechnung von über 1.000 € an Verkaufsgebühren. Der Amazon-Verkäufer muss nun zusätzlich 190 € an das deutsche Finanzamt abführen, erhält diese aber direkt zurückerstattet (Vorsteuerabzug). Das Ergebnis ist also 0 €. 

    Da man als Kleinunternehmer aber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, würde man auf den 190 € bzw. auf der Umsatzsteuer aller Gebühren und Werbekosten sitzen bleiben. Da Amazon so ein hohes Umsatzpotenzial hat, können die Summen schnell in den drei- bis vierstelligen Betrag steigen. 
  • Marktplatz mit B2B-Option: Unternehmen können sich auf Amazon registrieren, um die Plattform für betriebliche Einkäufe zu nutzen. Im Rahmen von Amazon-Business hat die Plattform diverse Möglichkeiten geschaffen, das Warenangebot attraktiver für B2B-Kunden zu machen. Dazu zählen diverse Einstellungen für Händler (z.B. Mengenrabatte oder Sonderpreise für B2B-Kunden), aber auch die Netto-Preisangabe (diese ist für B2B-Unternehmen relevant, da sie die Vorsteuer ohnehin erstattet bekommen). Als Kleinunternehmer ist das ja gar nicht möglich, da die Umsatzsteuer nicht existiert. Damit macht man sein Angebot für B2B-Kunden eher unattraktiv. 

Gewerbe anmelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Anmeldung eines Gewerbes erfolgt je nach Gemeinde online oder vor Ort beim Gewerbe- bzw. Bürgeramt. Um die zuständige Stelle ausfindig zu machen, googelt man am besten nach Gewerbeanmeldung +Stadt. Dort findet man meistens das entsprechende Dokument und die weitere Vorgehensweise der Anmeldung. 

Schritt 1: Vorbereitung 

Die Voraussetzungen für eine unkomplizierte Gewerbeanmeldung sind ein deutsches Ausweisdokument sowie die Anmeldung einer Tätigkeit, die keinen besonderen Regelungen unterliegt. Es könnte z.B. sein, dass die geplante Tätigkeit genehmigungspflichtig ist (Bankgeschäfte, Versicherungen, Spielhallen, Makler etc.). Unkomplizierte Geschäftsmodelle, wie z.B. E-Commerce, digitale Produkte oder digitale Dienstleistungen sind in der Regel nicht genehmigungspflichtig. 

Schritt 2: Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen

Das Formular zur Gewerbeanmeldung (GewA1) kann bereits im Vorfeld ausgefüllt werden, egal ob die Anmeldung online oder stationär durchgeführt wird. Auf der Website des zuständigen Amts wird das Formular vermutlich zum Download bereitgestellt sein. Dieses lädt man herunter und füllt anschließend die einzelnen Felder nach folgender Anleitung aus. 

Hinweis: Bitte beachte, dass dieser Artikel ein Grundverständnis vermitteln soll und als Hilfestellung dienen kann. Eine rechtliche Beratung kann jedoch ausschließlich durch einen Beamten erfolgen.

Gewerbe anmelden online
  1. Sofern das Gewerbe nicht im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen ist, bleibt dieses Feld leer. 
  1. Wenn bei 1. etwas steht, werden hier Ort & Registernummer vermerkt. 
  1. & 4. Familienname bzw. Nachname, alle Vornamen und das Geschlecht. 
  1. Bleibt leer, sofern der Geburtsname nicht vom aktuellen Namen abweicht. 
  1. Geburtsdatum (mind. 18 Jahre alt für die problemlose Anmeldung).
  1. Hier den persönlichen Geburtsort sowie das Geburtsland eintragen.
  1. Kreuz setzen bei deutscher Staatsangehörigkeit oder andere angeben. 
  1. Vollständige Adresse (gemeldeter Wohnort) und Telefonnr. angeben. 
  1. Hier die gesetzlichen Vertreter und geschäftsführenden Gesellschafter bei den Rechtsformen GbR, GmbH sowie UG vollständig angeben.
  1. Vertretungsberechtigte Personen für AGs oder Zweigniederlassungen. 
  1. Bei diesem Punkt wird der eigene Wohnort angegeben, sofern keine externe Betriebsstätte (eigenes Büro, Lager etc.) vorhanden ist. 
  1. Bleibt leer, sofern die Angaben in Feld 12 nicht für eine Zweigstelle gelten. 
  1. Kann ebenfalls leer bleiben, sofern es keine früheren Betriebsstätten gab. 
  1. Hier wird eine Beschreibung der geplanten Tätigkeit bzw. des Geschäftsmodells formuliert. Diese sollte relativ ausführlich sein bzw. die wichtigsten Punkte beinhalten. Es reicht z.B. nicht, einfach E-Commerce oder Affiliate-Marketing zu schreiben.

    Beispiel für Amazon FBA: Entwicklung, Ankauf und Import von Produkten in folgenden Kategorien: (Alle Amazon Kategorien auflisten) sowie deren Verkauf auf dem Marktplatz Amazon unter Nutzung des FBA-Programms. Der Platz wird vermutlich nicht ausreichen, weshalb die Beschreibung als zweite Seite (Tätigkeiten Beiblatt) angehängt werden kann. 
Gewerbeanmeldung Tätigkeit beschreiben
  1. Hier das Häkchen am besten bei JA setzen, v. a. bei Einzelgründungen. 
  1. Am besten das aktuelle Datum oder ein Datum in naher Zukunft angeben. 
  1. Bei einem E-Commerce Unternehmen das Häkchen bei Handel setzen. Für Industrie- und Handwerksbetriebe gibt es ebenfalls entsprechende Felder. Alle anderen Tätigkeiten fallen in der Regel unter Sonstiges
  1. Wenn es noch keine Mitarbeiter gibt, das Häkchen bei Keine setzen. 
  1. Die Anmeldung wird erstattet für: Bei einer gewöhnlichen Einzelgründung wird hier in der Regel eine Hauptniederlassung angekreuzt. 
  1. Grund: Hier geht es um den Grund der Gewerbeanmeldung. Wird das Unternehmen neu gegründet, trifft der Punkt Neugründung zu. 
  1. Die weiteren Felder gelten nur für Gründer, die einer erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nachgehen wollen oder keine dt. Staatsbürgerschaft haben. 

Sobald das Formular fertig ausgefüllt ist, kann man es per E-Mail an die zuständige Behörde schicken oder ausdrucken und zum Termin vor Ort mitnehmen. Ebenfalls erforderlich ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass bzw. eine entsprechende Kopie. Die Kosten für die Anmeldung liegen bei zwischen 10 und 60 €. 

Gewerbe anmelden unter 18 

Die Anmeldung eines Gewerbes ist in Deutschland auch Minderjährigen gestattet, erfordert jedoch die Genehmigung eines gesetzlichen Vertreters (Eltern) und eines Familiengerichts. Demnach ist der erste Schritt, die Erlaubnis seiner Eltern einzuholen. Hier reicht eine einfache formlose Bestätigung (z.B. mündlich oder Kopfnicken). Ist die Ermächtigung seitens der Eltern einmal erteilt, kann sie nur vom Familiengericht zurückgenommen werden. Wirksam wird die elterliche Erlaubnis erst, wenn das Familiengericht dem Vorhaben zustimmt. Die gerichtliche Erlaubnis wird nach pflichtmäßigem Ermessen erteilt. Das bedeutet, es wird geprüft, ob der Anmelder die erforderlichen Kenntnisse für die Ausübung seiner bzw. einer geschäftlichen Tätigkeit besitzt. 

Nach der erfolgreich erteilten Genehmigung gilt der Anmelder als unbeschränkt geschäftsfähig und darf alle Verträge schließen, die für seine Geschäftstätigkeit erforderlich sind. Damit einher geht auch die Haftung für das eigene Handeln mit dem Privatvermögen. Da es von den Behörden unterschiedliche Angaben zu den Voraussetzungen einer Gewerbeanmeldung unter 18 gibt, fragt man am besten als Erstes beim zuständigen Gericht nach, was alles gebraucht wird. Verschiedene Quellen empfehlen außerdem, ein schulisches Schreiben bzw. eine Einschätzung der Leistungen sowie einen von den Eltern unterschriebenen Businessplan vorzulegen. 

Schritt 3: Meldung bei IHK, Krankenkasse und Finanzamt 

Sobald ein Gewerbe angemeldet ist, werden unterschiedliche Behörden darüber informiert. Dazu gehören u.a. die IHK, die Krankenkasse und das Finanzamt. Der Grund dafür ist, dass mit der Anmeldung eines Gewerbes unterschiedliche Regeln und Pflichten gelten, die mit den jeweiligen Einrichtungen zu tun haben. Im Unterschied zum Angestelltenverhältnis ist man als Gewerbetreibender selbst für seine Steuern verantwortlich bzw. verpflichtet, am Ende des Jahres eine Steuererklärung abzugeben. Dafür muss man vom Finanzamt erstmal erfasst werden und den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Um diesen Prozess nicht in die Länge zu ziehen und Fehler beim Ausfüllen des Formulars zu vermeiden, geht man nach der erfolgreichen Gewerbeanmeldung am besten persönlich zum Finanzamt und bittet einen Mitarbeiter um Hilfe.

Vorbereiten sollte man sich auf diese Fragen: 

  • Möchten man die Kleinunternehmerregelung?
    Es handelt es sich um eine Sonderregel für kleine Unternehmen, die einen vom Umsatzsteuergesetz ausschließt. Das heißt, man muss auf seinen Umsatz keine Umsatzsteuer abführen, erhält aber im Gegenzug auch keine Vorsteuererstattung auf die Geschäftsausgaben. Zusätzlich gilt eine Umsatzgrenze von 22.000 € pro Jahr. Kurz gefasst eignet sich die Kleinunternehmerregelung nicht, wenn das Geschäftsmodell Importe (z.B. Amazon FBA), hohe Investitionen in ausländische Dienstleister in der EU (Google Ads) oder hohe Investitionskosten innerhalb Deutschlands (keine Vorsteuererstattung) erfordert. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, findet in diesem Artikel eine ausführlichere Erklärung der Kleinunternehmerregelung: Eigenes Unternehmen gründen
  • Braucht man eine Umsatzsteuer ID?
    Beansprucht man die erwähnte Kleinunternehmerregelung nicht, erhält man automatisch eine Umsatzsteuer-IdNr. Da man als Kleinunternehmer grundsätzlich vom Umsatzsteuergesetz befreit ist, fragt einen das Finanzamt vielleicht nicht nochmal extra nach der Umsatzsteuer ID. Es gibt jedoch Geschäftstätigkeiten, für die auch als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuernummer erforderlich ist. Dazu gehören: Importe aus dem Drittland oder der Verkauf auf Marktplätzen wie Amazon oder Ebay
  • Wie hoch schätzt man Umsatz und Gewinn in den ersten zwei Jahren? Diese Frage ist fast schon eine Falle, da eine zu hohe Umsatzschätzung Steuervorauszahlungen verursachen kann, obwohl man noch überhaupt keine Umsätze erzielt hat. Daher geht man hier am besten defensiv vor und bleibt im ersten Jahr unter der Kleinunternehmer-Umsatzgrenze (22.000 €) und dem Steuerfreibetrag (ca. 9.000 €). Im zweiten Jahr kann man leicht erhöhen. Ob diese Schätzung schlussendlich zutrifft, ist völlig egal. Das Finanzamt kennt die Unternehmenszahlen ja und meldet sich von alleine, wenn Steuervorauszahlungen fällig werden.

    Tipp: Aus diesem Grund sollte man immer Rücklagen bilden, um im Falle unerwarteter Steuerzahlungen liquide zu sein. 
Gewerbesteuer berechnen

Ist die steuerliche Registrierung erledigt, hat man die wichtigsten Aufgaben rund um die Gewerbeanmeldung erstmal erledigt. Am besten meldet man sich noch bei der Krankenkasse und bittet um das entsprechende Formular für Selbstständige. Auch dort muss man Angaben zu seinen Einnahmen machen. Bis zum 23. Lebensjahr kann man in der kostenfreien Familienversicherung bleiben, sofern das Einkommen die 455 € monatlich nicht übersteigt. Ist man nebenberuflich selbstständig, ruft man am besten bei seiner Krankenkasse an und fragt nach den geltenden Regelungen. Falls man monatlich über    455 € verdient (Gewinn) und keiner anderen Arbeit nachgeht, muss man sich selbst versichern und monatlich einen Beitrag von etwa 200 € zahlen. 

Jetzt heißt es, sich um die freiwilligen bzw. für das Geschäftsmodell erforderlichen Voraussetzungen zu kümmern. Dazu gehören ein Geschäftskonto (gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber unbedingt erforderlich) und im Falle von Importgeschäften die EORI-Nr. Umfangreiche Anleitungen für den Start verschiedener Geschäftsmodelle gibt es auf diesem Blog. 

Gewerbesteuer: Ab wann wird diese fällig?

Die Gewerbesteuer ist eine vom Ertrag abhängige Steuer, die Unternehmen an ihre jeweilige Gemeinde zahlen. Der Steuersatz ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, weshalb der Unternehmensstandort für größere Unternehmen eine wichtige Rolle spielen kann.

Als Einzelunternehmer muss man sich erstmal nicht um die Gewerbesteuer kümmern, sofern das Geschäft nicht außergewöhnlich gut läuft und im ersten Jahr den Freibetrag von 24.500 € Gewinn übersteigt. Tipp: Falls doch, kann man als Einzelunternehmer gut gegensteuern, indem man am Ende des Jahres größere Investitionen tätigt. Die Berechnung der Gewerbesteuer ist etwas komplexer, da sich der Betrag nicht aus einem klaren Prozentsatz, sondern aus einer Steuermesszahl (3,5 %) und einem Hebesatz (je nach Gemeinde unterschiedlich)  ergibt. Wie das aussieht, zeigt folgendes vereinfachtes Beispiel:  

  • Unternehmensgewinn: 100.000 € 
  • – Zulässiger Freibetrag: 24.500 €
    ——————
  • = Gewerbeertrag: 75.500 €
  • × Steuermesszahl 3,5 % 
    ——————
  • =  Steuermessbetrag 2.642 €
  • × Gewerbesteuer-Hebesatz (z.B. 500 %) 
    ——————
  • = zu zahlende Gewerbesteuer 13.210 €

Fazit – Eigenes Gewerbe anmelden

Die Gewerbeanmeldung ist nicht nur der erste, sondern vermutlich auch der einfachste Schritt auf dem Weg zum eigenen Unternehmen oder in die Selbstständigkeit. Neben einem Ausweisdokument und dem einseitigen GewA1 Formular, ist in der Regel nichts weiter erforderlich. 

Die Anmeldung erfolgt online oder vor Ort und nimmt maximal 30 Minuten in Anspruch. Ist das Gewerbe angemeldet, dann fehlt nur noch die steuerliche Registrierung. Diese kann man entweder selbst beim Finanzamt durchführen oder auf das entsprechende Formular warten, welches einem nach ein paar Tagen/Wochen zugeschickt wird. 

Die Gewerbeanmeldung an sich ist immer ein einfacher Prozess, erfordert im Falle mancher Geschäftstätigkeiten oder Rechtsformen allerdings bestimmte Voraussetzungen (z.B. Genehmigungen, Gesellschaftervertrag, Stammkapital oder Führungszeugnis). Eine allgemein geltende Voraussetzung ist die Volljährigkeit, die mit Sondergenehmigung von Eltern und Familiengericht umgangen werden kann. 

Wer sich jetzt weiter über verschiedene Geschäftsmodelle und deren individuelle Anforderungen informieren möchte, findet in diesem Artikel eine Übersicht der besten Möglichkeiten, ein eigenes Unternehmen zu gründen: Eigenes Unternehmen – Von der Idee bis zur Umsetzung


FAQ – Häufig gestellte Fragen


Ab wann sollte man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss angemeldet werden, sobald man eine selbständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht beginnt. 

Kann man rückwirkend ein Gewerbe anmelden?

Eine rückwirkende Anmeldung des Gewerbes ist grundsätzlich nicht möglich und kann mit einem Bußgeld verhängt werden. Bei ein paar Tagen Verspätung wird aber vermutlich niemand etwas sagen. 

Wie kann man online ein Gewerbe anmelden?

Das erforderliche Dokument für die Gewerbeanmeldung heißt GewA1 und kann auf der Website der zuständigen Behörde heruntergeladen werden. Dieses reicht man entweder über einen Online-Prozess oder per Mail zusammen mit einer Ausweiskopie ein. 

Was kostet eine Gewerbeanmeldung?

Die Anmeldung eines Gewerbes kostet je nach Gemeinde zw. 10-60 Euro.


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