GmbH gründen: Anleitung und Vergleich zu anderen Rechtsformen

Dieser Artikel erklärt, wann sich eine GmbH lohnt, wie man sie gründet, was es steuerlich zu beachten gibt und warum sie zu den besten Rechtsformen in Deutschland gehört.
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Für die Gründung eines Unternehmens stehen einem viele Rechtsformen zur Verfügung. Einzelunternehmen, GbR, UG und GmbH gehören dabei zu den relevantesten. Jede Rechtsform hat unterschiedliche Rechte und Pflichten, die sich für verschiedene Geschäftsmodelle besser oder schlechter eigenen können. Es ist also wichtig, sich im Vorfeld mit den einzelnen Rechtsformen zu beschäftigen und deren Anwendbarkeit für das eigene Vorhaben zu überprüfen. Das klingt erstmal komplizierter als es eigentlich  ist.

In diesem Artikel wird es um die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gehen, die zu den angesehensten Rechtsformen gehört und für die meisten Gründer einige Vorteile parat hält. Wer von vornherein denkt, dass die Gründung einer GmbH zu aufwendig, komplex oder teuer für das eigene Geschäftsmodell ist, sollte trotzdem weiterlesen. In Bezug auf diese Aspekte gibt es viele Vorurteile, die letztendlich gar nicht zutreffen. Darum, und um alles andere wichtige zur GmbH wird es in diesem Artikel gehen. Dazu gehören die verschiedenen Vor- und Nachteile der Rechtsform, die Anforderungen an den Gründer und Anleitung, in der 1:1 auf die einzelnen Schritte der Gründung eingegangen wird. 

Für alle, die sich aufgrund von Vermögensaufbau, Immobilien und Steuergestaltung mit diesem Thema beschäftigen, gibt es zum Schluss noch zwei konkrete Ansätze, wie man seine Steuerlast auf einen niedrigen einstelligen Betrag senken kann. 

Was ist eine GmbH? 

Die GmbH qualifiziert sich vor allem durch die beschränkte Haftung. Das bedeutet konkret, als Gründer haftet man für Geschäftsvorfälle nicht mit seinem Privatvermögen. Anders als beim Einzelunternehmen ist die GmbH damit vollständig von der eigenen Person getrennt und wird rechtlich wie eine eigene Person behandelt. Die GmbH darf damit Verträge schließen, wird aber durch einen Geschäftsführer vertreten. In der Fachsprache nennt man dieses Konstrukt auch juristische Person oder Körperschaft

Entsprechend aufwendiger und damit auch teurer ist die Gründung. Wie teuer genau wird später noch erklärt. Auch die laufenden Kosten unterscheiden sich direkt zu Beginn von denen eines Einzelunternehmens, denn als GmbH ist man zur doppelten Buchführung (Bilanzierung) verpflichtet, braucht also direkt einen Steuerberater. Das Thema doppelte Buchführung betrifft auch den Jahresabschluss und Steuererklärungen, deren Erstellung dann etwas mehr als bei anderen Rechtsformen kostet. Weitere wichtige Fakten über die GmbH werden im nächsten Kapitel besprochen. 

Vor- und Nachteile einer GmbH 

Im Großen und Ganzen hat die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) viele Vorteile mit verhältnismäßig wenig Nachteilen. Nicht umsonst gehört sie zu den beliebtesten und auch angesehensten Rechtsformen. Damit diese Vorteile greifen, müssen allerdings ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, die sich z.B. auf Startkapital, Geschäftsmodell und Unternehmensziele beziehen.

1. Haftungsbeschränkung 

Einer der größten Vorteile ist die Haftungsbeschränkung. Das bedeutet, die GmbH haftet selbst für ihre geschäftlichen Angelegenheiten. Handelt aber einer der Geschäftsführer grob fahrlässig oder sogar rechtswidrig, greift die Haftungsbeschränkung allerdings nicht. Bei riskanteren Geschäftsmodellen, z.B. Lebensmittelherstellung oder Verkauf von Medizinprodukten, ist das Thema Haftung unglaublich wichtig. Aber auch kleinere Risiken, wie Abmahnungen im Online-Bereich, können schnell teuer werden und im schlimmsten Fall die Existenz kosten. Auch wenn man zu Beginn nie von einer Insolvenz ausgeht, kann das theoretisch jedem Unternehmen passieren. Geht das Unternehmen pleite, haftet die GmbH nur mit ihrem Betriebsvermögen, während man der Einzelunternehmer in die Privatinsolvenz gehen muss. 

Die Haftungsbeschränkung hat auch einen anderen Vorteil: Sie macht das Unternehmen deutlich attraktiver für Investoren, die sich ohne weitere Risiken mit ihrem Kapital beteiligen können. Bei einer GbR ist das z.B. anders. Hier teilt sich die Haftung auf das Privatvermögen aller Gesellschafter auf und bleibt sogar nach dem Ausstieg aus dem Unternehmen noch 5 Jahre bestehen. 

Zum Thema GbR gibt es auf diesem Blog auch einen Artikel wie diesen. Dort findet man alle relevanten Infos, Vor- und Nachteile und natürlich eine Anleitung zur Gründung: Anleitung zur Gründunge einer UG

2. Steuern und Buchhaltung

Durch die Pflicht der doppelten Buchführung erhöht sich der Aufwand, was die Beauftragung eines Steuerberaters erforderlich macht. Das ist in der Gründungsphase ein Nachteil, da man das Geld besser in Wachstum investieren könnte. Andererseits entstehen auch Vorteile: Da man direkt mit einem Experten zusammenarbeitet, sinkt die Wahrscheinlichkeit, Fehler zu machen oder Steuerfristen zu vergessen. Viele Einzelunternehmer kümmern sich zunächst gar nicht um ihre Buchhaltung und stehen dann vor einem riesigen Chaos und hohen Kosten, wenn es in Richtung Jahresabschluss geht. 

Bei einem wachsenden Unternehmen ist eine GmbH langfristig steuerlich günstiger. In der Gründungsphase bzw. bei niedrigen Gewinnen nicht unbedingt. Der Grund dafür ist, dass eine GmbH pauschal besteuert wird, egal welche Gewinne erwirtschaftet werden. Der Steuersatz setzt sich aus Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag zusammen.

Das ist keine veraltete Info: Auch wenn der Soli-Zuschlag für die meisten Arbeitnehmer abgeschafft wurde, gilt dieser weiterhin für Top-Verdiener und Körperschaften, wie z.B. GmbHs. Zusammengerechnet ergibt das einen Steuersatz von ca. 30 %. Je nachdem, in welcher Region das Unternehmen sitzt, variiert der Betrag etwas nach oben oder unten. Grund dafür ist die regional unterschiedliche Gewerbesteuer. 

Für Freiberufler: Auch als Freiberufler kann man eine GmbH gründen. Wichtig ist, dass man als Freiberufler eigentlich von der Gewerbesteuer befreit ist. Gründet man jedoch eine GmbH, gilt diese Befreiung nicht. 

Als Einzelunternehmen werden Gewinne immer mit dem persönlichen Steuersatz verrechnet. Wenn man also nebenberuflich gründet und schon 30 % Steuern zahlt, müssen alle Gewinne mit 30 % besteuert werden. Sobald der persönliche Steuersatz den pauschalen Steuersatz der GmbH übersteigt, ist die GmbH steuerlich günstiger. 

Anders ist es, wenn man über kein Einkommen verfügt, weil man z.B. studiert. In diesem Fall hat man einen Steuerfreibetrag von etwa 9.500 € pro Jahr, also etwa 790 € pro Monat. Liegen die Unternehmensgewinne unter diesem Freibetrag, müssen keine Steuern gezahlt werden. Die Gewinne einer GmbH unter diesem Betrag werden auch mit dem pauschalen Satz von ca. 30 % besteuert. Hierzu ein Beispiel: 

  • GmbH Meier erwirtschaftet im ersten Jahr 9.000 € Gewinn. Davib zahlt das Unternehmen die pauschale Besteuerung von 2.700 € Steuern. 
  • Student XY erwirtschaftet mit seinem Einzelunternehmen 9.000 € Gewinn. Hat er sonste kein Einkommen, fallen keine Steuern an. 
  • Bänker XY erwirtschaftet mit seinem EU 9.000 € Gewinn. Da er auf sein Einkommen 42 % Steuern zahlt, fallen in diesem Fall 3.780 € Steuern an. 

Wichtig: Als Einzelunternehmen hat man gute Möglichkeiten, seine Gewinne zu gestalten. Wenn man z.B. arbeitet und erstmal nicht vom Unternehmen leben muss, kann man den Jahresgewinn durch Reinvestitionen im selben Jahr senken. Der Grund dafür ist, dass Investitionen beim Einzelunternehmen 1:1 von den Gewinnen abgezogen werden. z.B. wenn man im Dezember einen Gewinn von 10.000 € und dann 1.000 € in Ware o.ä. investiert, liegt man für das entsprechende Jahr unter dem Steuerfreibetrag. 

Zum Schluss nochmal das wichtigste übersichtlich in Kürze: 

  • Eine GmbH in Deutschland zahlt ca. 30% Steuern auf Gewinne
  • Für Gewinne aus Einzelunternehmen zählt der Einkommensteuersatz 
  • Ist der eigene Steuersatz unter 30 %, sind GmbH-Steuern günstiger
    • Oder: Gewinne reduzieren durch Reinvestitionen im selben Jahr

3. Gründungskosten einer GmbH und Stammkapital 

Wer eine GmbH gründet, braucht deutlich mehr Kapital als beim Einzelunternehmen oder einer UG. Die Kosten ergeben sich zum einen aus der Gründung, zum anderen aus dem Stammkapital. Das Stammkapital ist keine richtige Ausgabe, wird aber in den Besitz der GmbH übertragen. Sobald das Stammkapital auf dem Geschäftskonto liegt, darf dieses für Betriebsausgaben und Investitionen ausgegeben werden. Viele wissen das gar nicht und gehen davon aus, dass die 25.000 € bzw. 12.500 € als Rücklage eingefroren werden müssen. Aber wieso eigentlich 12.500 € ? 

Das zweite Vorurteil betrifft die Höhe des Stammkapitals. Auch wenn die GmbH mit 25.000 € haftet, müssen nur 12.500 € eingezahlt werden. Die anderen 12.500 € müssen lediglich verfügbar sein, wenn sie durch den Geschäftsführer eingefordert werden oder das Unternehmen insolvent geht. Das Stammkapital kann auch durch Sacheinlagen, also Gegenstände, eingebracht werden. Von dieser Methode wird häufig abgeraten, da der Gründungsaufwand deutlich höher ist. 

Die Gründungskosten sind Betriebsausgaben, die direkt zum Start anfallen. Diese sind wesentlich höher, als bei einem klassischen Einzelunternehmen. Dazu kommt, dass die Gründung mehr Zeit in Anspruch nimmt und nicht mit einem Termin beim Gewerbeamt erledigt ist. Bei einer Einzelgründung mit Mustervertrag kann man mit zwischen 500 und   800 € rechnen. Bei individueller Satzung, also einem selbst verfassten Gesellschaftervertrag, können die Kosten auf 1.500 € ansteigen. Je nach Komplexität wird es teurer.

4. Trennung zwischen Privat- und Betriebsvermögen

Geschäftskonto Vergleich

Zum einen hilft die saubere Trennung des Vermögens dabei, Privatausgaben nicht über das Geschäftskonto abzuwickeln, wodurch Unternehmenskapital wirklich nur für Geschäftsaufgaben und Investitionen verbraucht wird. Auf der anderen Seite kann man nicht so einfach Geld hin und her überweisen, wenn an einer Stelle etwas höherer Bedarf ist. Auf längere Sicht ist natürlich beides möglich. Solche Vorgänge sollten aber unbedingt mit dem Steuerberater abgesprochen werden, da es beim Geldtransfer zwischen Privat- und Geschäftskonto steuerliche einiges zu beachten gibt. 

Dazu gehören z.B. verdeckte Einlagen bzw. Entnahmen: Eine verdeckte Ausschüttung kommt beispielsweise zustande, wenn man sein Auto an die GmbH vermietet und einen deutlich höheren Preis als üblich abkassiert. Ähnlich ist es, wenn man ein Grundstück im Privatbesitz an die eigene GmbH vermietet. Dann kann es zur sogenannten Betriebsspaltung kommen, wodurch das Privatvermögen (die Immobilie) zum fiktiven Gewerbebetrieb wird. Ein späterer Verkauf des Grundstücks wäre dann z.B. nicht mehr steuerfrei. Verdeckte Einlagen liegen vor, wenn man Sachwerte oder Kapital in die GmbH einbringt, ohne dafür eine angemessene Gegenleistung zu verlangen. 

Diese drei Punkte wurden gerade nur sehr oberflächlich beschrieben. Bei Detailfragen oder  der Umsetzung solcher Themen unbedingt mit einem Steuerberater sprechen. 

Tipp: Der einfachste Weg, mehr Kapital in die GmbH zu stecken, ist ein Darlehen. Dafür setzt man einen Darlehensvertrag auf, legt Zinsen und Rückzahlungsbedingungen fest und überweist seiner GmbH den Betrag. Ein zusätzlicher Vorteil dieser Methode ist, dass das Geld wieder zurück auf das Privatkonto fließt, wenn die GmbH das Darlehen zurückzahlt. 

5. Verkauf des Unternehmens und Holding 

Durch die strikte Trennung zwischen Unternehmen und Privatperson ist ein Exit, also der Verkauf des Unternehmens möglich. Gründet man jedoch ein Einzelunternehmen ist das deutlich schwieriger, weil das Unternehmen 1:1 mit der eigenen Person verknüpft ist und die steuerlichen Nachteile immens sind. Verkauft man ein Einzelunternehmen, wird der Verkaufspreis mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert. Bei großen Summen steigt dieser natürlich an. Der Verkauf einer GmbH wird dagegen pauschal mit 25 % besteuert, was im Vergleich zu > 40 % deutlich weniger ist. 

Es gibt jedoch einen weiteren Vorteil an Körperschaften, der die Steuerlast eines Exits auf 1,5 % reduziert: GmbHs können im Besitz einer anderen GmbH, also einer Holding sein. Diese Holding kann man wiederum selbst besitzen. Verkauft man sein Unternehmen über eine Holding, profitiert man von diesem geringen Steuersatz. Wie das genau funktioniert, wird weiter unten erklärt. Einmal am Beispiel eines normalen Unternehmens und einmal anhand einer Immobilien GmbH. Letzteres ist relevant für alle, die über Vermögensaufbau durch Immobilien nachdenken. 

GmbH oder UG gründen? 

Auf den Vorteil einer UG wurde bereits kurz eingegangen: Der Unterschied liegt vor allem im Stammkapital, welches bei einer UG theoretisch mind. 1 € betragen muss. In der Praxis geht das natürlich nicht, da die UG genug Geld für die Gründungskosten und den Start des Geschäftsbetriebs braucht. Daher werden mind. 1.000 €  Startkapital empfohlen. Hätte die UG ansonsten keine Nachteile, wäre sie wahrscheinlich die beliebteste Rechtsform. Es gibt jedoch ein paar Punkte, die man vor der Gründung unbedingt berücksichtigen sollte. 

  • Gewinnrückstellung: Das Ziel einer UG sollte es sein, irgendwann zur GmbH zu werden. Das Hinarbeiten zu diesem Ziel ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Daher muss die UG 25 % ihres Jahresgewinns zurücklegen, bis das Stammkapital einer GmbH erreicht ist. 
  • Umfirmierung: Wird die UG in eine GmbH umgewandelt, entstehen wieder Gründungskosten und bürokratischer Aufwand.
  • Ansehen: Dieser Nachteil ist nicht zu unterschätzen, besonders im B2B-Bereich oder bei Bankkrediten. Geschäftspartner oder B2B-Kunden wissen, dass eine UG nur gegründet wurde, weil das Unternehmen keine 12.500 € Stammkapital aufbringen konnte. Da die UG nur in Höhe ihres Stammkapitals haftet, entsteht eine Unsicherheit bezüglich der Bonität. Banken verlangen für Kredite also immer eine private Bürgschaft. Lange Zahlungsziele oder Bestellungen auf Rechnung sind auch schwieriger. 

Weitere Vor- und Nachteile gibt es im Artikel zum Thema UG gründen. Abgesehen vom Stammkapital wird die UG auch wie eine GmbH behandelt. Man ist also zur doppelten Buchführung verpflichtet, hat Fixkosten für die Steuerberatung und zahlt pauschal etwa 30 % Steuern auf den Jahresgewinn. 

GmbH gründen Anleitung 

Die Gründung einer GmbH ist gar nicht so kompliziert, wie man es vielleicht erwartet. Wenn man die einzelnen Schritte kennt und gut plant, kann man den wichtigsten Teil innerhalb eines Tages erledigen. Etwas komplizierter wird es, wenn man einen individuellen Gesellschaftervertrag ausarbeiten muss, weil z.B. weitere Gründer beteiligt sind. Die folgende Anleitung richtet sich an alle, die ihre GmbH anhand der Mustersatzung gründen. 

1. Name und Zweck benennen 

Bevor eine GmbH gegründet wird, müssen Zweck und Unternehmensname bekannt sein. Der Zweck bezieht sich auf das Geschäftsmodell, also die Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Diese sollte man nicht zu spezifisch formulieren, da Änderungen immer notariell beurkundet werden müssen, was mit weiteren Kosten und Aufwand verbunden ist. Gleichzeitig darf der Geschäftszweck nicht zu breit gefasst sein, wie z.B. Handel mit Waren aller Art. Im Zweifel kann man auch den Notar nach Feedback fragen. 

Der Unternehmensname muss in der jeweiligen Region einzigartig sein. Ob der gewünschte Name bereits vergeben ist, findet man über einen Anruf bei der IHK heraus. Diesen Schritt darf man nicht vergessen, da man bei einer Dopplung nochmal zum Notar müsste und dadurch unnötige Kosten anfallen. 

Wichtig: Der Unternehmensname ist nicht mit einer Marke bzw. einem Markennamen zu verwechseln. Eine Marke darf es deutschlandweit nur einmal geben und es ist möglich, mehrere Marken unter einer GmbH oder einem Einzelunternehmen zu betreiben. 

2. Termin mit Notar vereinbaren 

UG Gründung Anleitung

Jetzt kann der Termin bei einem Notar vereinbart werden. Meist reicht eine einfache Google-Recherche, um lokale Notare für die Gründung einer GmbH zu finden. Während der Terminvereinbarung fragt man am besten nach, ob man die Mustersatzung selbst mitbringen soll und welche Dokumente noch erforderlich sind. Ein gültiger Ausweis ist auf jeden Fall notwendig. Der Notar liest den Vertrag laut vor, dann wird unter Aufsicht unterschrieben.

Bevor die Eintragung ins Handelsregister passiert, muss das Geschäftskonto eröffnet und das Stammkapital eingezahlt werden. Am besten vereinbart man direkt nach dem Notartermin einen Termin mit der Bank, zur Eröffnung des GmbH-Geschäftskontos. Der Notar wird einem eine Gründungsurkunde geben, die man bei der Bank vorzeigen muss. Nach Einzahlung des entsprechenden Stammkapitals erhält man von der Bank einen Einzahlungsbeleg, mit dem man erneut zum Notar gehen muss. 

Wichtig: Den Einzahlungsbeleg muss man unbedingt aufbewahren. Geht das Unternehmen z.B. insolvent, wird als erstes geprüft, ob das Stammkapital wirklich eingezahlt wurde. Nachweisen lässt sich das anhand dieses Belegs. 

3. Passende Bank finden 

Bank ist nicht gleich Bank. Gerade im Bereich Geschäftskonten gibt es riesige Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern. Dabei geht es nicht unbedingt um gut oder schlecht, sondern die unterschiedlichen Leistungen, die besser oder schlechter zum eigenen Geschäftsmodell passen.

Wenn man z.B. ein stationäres Geschäft betreibt, braucht man eine Bank, bei der man problemlos Bargeld einzahlen kann. Das bieten bei weitem nicht alle Banken an. Auch Themen wie Gebühren, Dispo oder Kreditvergaben sind entscheidend. Da ein Wechsel des Kontos nach der Gründung nicht ganz einfach ist, sollte man möglichst zu Beginn das richtige Geschäftskonto finden. Es folgt eine kurze Auflistung wichtiger Kriterien, auf die man sein Geschäftsmodell und verschiedene Banken untersuchen sollte: 

  • Kreditkarte: Bietet die Bank keine Kreditkarte an, hat man es bei digitalen Geschäftsmodellen etwas schwer, da viele Tools, Marktplätze und Dienstleister eine Kreditkarte voraussetzen und man sich dann an einen externen Anbieter wie zum BeispielAmex wenden muss. 
  • Verwahrungsentgelt: Betrifft vor allem Unternehmen, die hohe Geldsummen auf ihrem Konto lagern. Gründet man z.B. eine vermögensverwaltende Holding, sollte dieser Punkt berücksichtigt werden. Verwahrungsentgelt ist im Prinzip ein Synonym für Negativzinsen, also Gebühren für die Verwahrung von Geld. 
  • Gebühren: Jede Bank hat eine andere Gebührenstruktur. Manche verlangen Gebühren für Eingänge, andere für Ausgängen. Wer mit vielen Transaktionen rechnet, sollte sich hier im Detail anschauen, wie viele kostenfreie Transaktionen pro Monat zur Verfügung stehen. 
  • Finanzierung: Nicht jede Bank bietet dieselben Finanzierungs-Möglichkeiten an. Gerade wenn man einen KfW-Förderkredit beantragen möchte, fällt ein Großteil der Online-Banken raus. Ebenfalls muss man sich die Frage stellen, wie oft man eine Finanzierung in Anspruch nehmen möchte, sodass sich vielleicht eine persönliche Betreuung durch den Bankberater einer stationären Bank lohnen könnte. 
  • Schnittstellen: Besonders im digitalen Bereich wird viel mit Tools gearbeitet, die eine direkte Anbindung an das Konto brauchen. Wenn die Bank diese nicht gewährleisten kann, wird die Nutzung schwieriger. Auch separate Zugänge u.a. für Steuerberater sind wichtig. 

Es gibt natürlich noch ein paar mehr Punkte, die den Rahmen dieses Artikels jedoch sprengen werden. Die Grundvoraussetzung ist erstmal, dass die Bank eine GmbH in Gründung überhaupt akzeptiert, was nicht selbstverständlich ist. Wer eine konkrete Liste verschiedener Geschäftskonten inkl. der wichtigsten Funktionen braucht, findet hier mehr: Geschäftskonto eröffnen

4. Gewerbe anmelden 

Durch die Gründung einer GmbH hat man noch kein Gewerbe angemeldet. Nachdem der Bestätigungsbrief vom Amtsgericht angekommen ist und man die Gebühr bezahlt hat, muss ein Termin beim Gewerbeamt vereinbart werden. Alternativ kann man das Gewerbe auch online beim zuständigen Bezirksamt anmelden. Der Vorgang unterscheidet sich hierbei nicht groß von der Anmeldung eines Einzelunternehmens. 

Ganz wichtig ist, dass man wirklich nur den Brief vom Amtsgericht bezahlt. Es gibt Betrüger, die auf Daten im Handelsregister zugreifen und dann Gebühren für Eintragungen in irgendwelchen anderen Registern verlangen. Solche Briefe können einfach ignoriert werden. Wenn man sich bei einem Brief nicht sicher ist, kann man auch direkt zum Amtsgericht gehen und den fälligen Betrag vor Ort bezahlen. Zum Schluss müssen beim Finanzamt eine Steuernummer und ggf. eine Umsatzsteuer ID beantragt werden. Das funktioniert über den Bogen zur steuerlichen Erfassung, den man direkt nach der Gewerbeanmeldung ausfüllen kann. Was es bei diesem Formular zu beachten gibt, wird in folgendem Artikel erklärt: Gewerbe anmelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Gründung über Steuerberater: Natürlich kann man die GmbH auch in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater gründen. Dieser führt einen durch alle Prozesse und unterstützt beispielsweise bei Beantragung von Steuernummer etc. Der Vorteil daran ist, dass man die steuerliche Beratung ab Tag 1 gesichert hat und weitere Pflichten, wie die Erstellung einer Eröffnungsbilanz schnell vonstattengehen. 

Im letzten Schritt sollte man sich vor der Betriebsaufnahme mindestens mit einer Betriebshaftpflichtversicherung abdecken. In manchen Fällen sind auch andere Versicherungen, wie Produkthaftpflicht, Rechtsschutz oder Cyber-Verssicherungen sinnvoll. Auch dazu gibt es schon einen entsprechenden Artikel: Betriebshaftpflichtversicherung finden

Steuern sparen durch eine Holdingstruktur 

Da Körperschaften rechtlich wie einzelne Personen behandelt werden, sind sie auch in der Lage, weitere Unternehmen zur gründen oder bestehende Firmen oder Sachwerte aufzukaufen. Das ist deshalb ein so wichtiges Thema, weil Gewinnausschüttungen oder Einnahmen aus einem Unternehmensverkauf an eine Gesellschaft nur sehr gering besteuert werden. Besitzt man als Privatperson eine GmbH, liegt der Steuersatz für Gewinnausschüttungen z.B. bei 25 %. Im Falle hoher Ausschüttungen oder einem Exit, können 25 % schon viel ausmachen. Besonders, wenn dieses Geld langfristig investiert werden soll, ist der Aufbau einer Holdingstruktur meist der richtige Weg. Aber wie funktioniert das? 

Eine Holding ist nicht nur großen Unternehmen vorbehalten, da es sich um nichts anderes als eine normale GmbH handelt. Zur Holding wird diese erst, wenn über die GmbH eine weitere Gesellschaft, also eine Tochtergesellschaft gegründet wird. Machbar ist das bereits mit 25.000 €, da jede GmbH nur 12.500 € Kapitaleinlage erfordert. Anschließend gibt es zwei Gesellschaften: Eine Muttergesellschaft und eine Tochtergesellschaft. Man selbst ist der alleinige Gesellschafter, also der Besitzer von der Muttergesellschaft. Diese ist wiederum der alleinige Gesellschafter von der Tochtergesellschaft. 

Die Holding (Muttergesellschaft) macht erstmal nichts. Sie bildet das Dach über der Tochtergesellschaft und hat eine vermögensverwaltende Funktion. Über die Tochtergesellschaft wird das geplante Geschäftsmodell betrieben, also alles Operative. Damit sind auch alle Mitarbeiter, u.a. man selbst, bei der Tochtergesellschaft angestellt. Sobald die Tochtergesellschaft mehr Gewinn erwirtschaftet als man reinvestieren möchte, können sich Ausschüttungen an die Holding lohnen. Anstatt mit 25 %, werden diese nämlich nur mit 1,5 % besteuert. Über die Holding können die Gewinne dann in Vermögenswerte (Aktien, Fonds, Sachwerte, Immobilien etc.) investiert werden. 

Möchte man sich Gewinne aus der Holding ausschütten, müssen natürlich wieder 25 % Steuern gezahlt werden. Der Trick an Geldfluss zur Holding ist, dass dieser so gut wie steuerfrei investiert werden kann und man deutlich schneller ein großes Vermögen aufbaut. Um das zu verdeutlichen, hier ein kurzes Beispiel: 

  1. Ausschüttung ohne Holding: Eine GmbH hat innerhalb eines Jahres so hohe Gewinne erwirtschaftet, dass sich ihr Besitzer am Jahresende 50.000 € ausschüttet. Dieses Geld soll für die Altersvorsorge 30 Jahre in einen Fonds investiert werden. Auf die Auszahlung von 50.000 € zahlt Unternehmer XY 25 % Steuern, also     12.500 €. Die anderen 37.500 € werden in einen stabilen Fonds investiert und erzielen im Zeitraum von 30 Jahren durchschnittlich 7 % Rendite pro Jahr. Nach 30 Jahren hätte sich eine Summe von 285.459 € angesammelt. 
  1. Ausschüttung mit Holding: In diesem Fall hat Unternehmer XY die 50.000 € Gewinn nicht auf sein Privatkonto, sondern an die Holding übertragen. Daraus ergibt sich eine Steuerlast von ca. 1,5 %, was 750 € entspricht. Die Holding investiert das Restkapital, also 49.280 € in denselben Fonds. 7 % Rendite p.a. bei 30 Jahren Laufzeit. In diesem Fall läge das Endkapital bei 375.131 €. 

Achtung: Nicht umsonst befassen sich ausgebildete Steuerberater und Rechtsanwälte mit solchen Themen. Die Umsetzung der grob vorgestellten Strategien geht weit über die Inhalte in diesem Artikel hinaus und sollte nur in Zusammenarbeit mit einem Experten erfolgen. Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. 

Was ist eine Immobilien GmbH 

Immobilien GmbH gründen

Wer Immobilien besitzt, sich überlegt welche zu kaufen oder damit handelt, sollte sich mit dem Thema Immobilien GmbH auseinandersetzen. Auch für alle, die bereits ein Unternehmen betreiben und im Bereich Vermögensaufbau die nächsten Schritte gehen wollen, kann dieses Thema interessant sein. Der Grund dafür ist eine besondere Steuerregelung, durch die Immobilien GmbHs nur 15 %, anstatt die üblichen 30 % ihres Gewinns versteuern müssen. Wichtig dafür ist, dass die GmbH kein operatives Geschäft hat, also Produkte oder Dienstleistungen anbietet, die über das Verwalten von Grundbesitz hinausgehen. Das Konstrukt ist wieder ein ähnliches: 

Man gründet eine GmbH (Muttergesellschaft), die anschließend eine oder zwei Tochtergesellschaften gründet, z.B. ein operatives Unternehmen und eine Immobilien GmbH. Die Gewinne aus dem operativen Unternehmen werden an die Holding ausgeschüttet und von dieser als Darlehen an die Immobilen GmbH weitergeleitet. Diese kauft damit eine Immobilie und versteuert Mieteinnahmen mit 15 %. Im Gegensatz zum Privatkauf darf die Immobile einer Gesellschaft nach 10 Jahren bzw. 3 Jahren bei Eigennutzung nicht steuerfrei verkauft werden. Bei einem Verkauf müsste der Gewinn also mit 15 % versteuert werden. 

Verkauft man jedoch die ganze GmbH, also die Tochtergesellschaft, die im Besitz der Immobilie ist, zahlt man wieder 1,5 % Steuern. Da man nicht unbedingt Käufer findet, die eine GmbH mit mehreren Immobilien kaufen wollen, kann man für jeden Immobilienkauf eine eigene Gesellschaft gründen und diese inkl. der einzelnen Immobilen verkaufen. Diese Strategie ist aber eher für den B2B-Bereich geeignet (Büroflächen, Gewerberäume etc.), da Privatkäufer nicht unbedingt Besitzer einer GmbH sein möchten. Besonders bei Eigennutzung hätte das wenig Vorteile, da man keine Mieteinnahmen generiert, nicht steuerfrei verkaufen kann und operativen Aufwand inkl. Zusatzkosten hat. 

Fazit – Gründung einer GmbH

Die GmbH ist die vermutlich die angesehenste Rechtsform und ab einer gewissen Geschäftsgröße bzw. für manche Geschäftsmodelle auf jeden Fall von Vorteil. Das hat vor allem mit dem Thema Haftungsbeschränkung und dem im Gegenzug höheren Kostenaufwand zu tun. Wer sich nebenberuflich als Freelancer selbstständig macht, muss nicht direkt eine GmbH gründen. 

Anders ist es, wenn die Ambitionen an das Unternehmen höher sind und man 25.000 bzw. 12.500 € investieren kann. Wer einem gewissen Haftungsrisiko unterliegt und nicht im B2B-Bereich tätig ist, kann auch eine UG gründen. Wichtig ist nur, dass man sich dem niedrigeren Ansehen und der Gewinnrückstellung bewusst ist. 

Ab einer gewissen Größe ist eine GmbH nicht mehr wegzudenken. Das hat vor allem mit den Steuern zu tun, die bei einem Einzelunternehmen schnell die 30 % übersteigen können. Die Trennung von der eigenen Person erleichtert zusätzlich den Unternehmensverkauf, Gewinnausschüttungen und ermöglicht den Aufbau einer Holdingstruktur für langfristigen Vermögensaufbau. 


FAQ – Häufig gestellte Fragen


Was ist eine GmbH?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine beliebte Rechtsform bei mittelständischen Unternehmen und Start-ups. Neben ihrem hohen Ansehen bei Banken, Geschäftspartnern und Investoren haftet sie für sich selbst, wodurch das Privatvermögen des Gründers geschützt bleibt. 

Was kostet die Gründung einer GmbH?

Die Gründung einer GmbH kostet üblicherweise zwischen 500 und 1.500 €, je nachdem in welchem Umfang man gründet. Zusätzlich sind mind. 12.500 € Stammkapital erforderlich, die während der Gründung auf das Geschäftskonto eingezahlt werden müssen. Dieses Geld kann für den Geschäftsbetrieb verwendet werden. 

Wie gründet man eine GmbH?

Man lässt sich einen Gesellschaftervertrag erstellen oder nutzt die Mustervorlage und geht damit zu einem Notar. Sobald das Stammkapital auf das Geschäftskonto überwiesen wurde, beginnt der Gründungsprozess, an dem man selbst nicht mehr groß beteiligt ist. Nach der Eintragung im Handelsregister meldet man sein Gewerbe an und kann loslegen. 

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