OSS-Verfahren

WLW Wer liefert Was

Das OSS (One-Stop-Shop-Verfahren) ersetzt die Lieferschwellenregelung für grenzüberschreitenden Versand an B2C-Kunden und gilt seit Juli 2021. Es ist besonders relevant für alle, die ihre Produkte (u.a. über Amazon) an Kunden außerhalb von Deutschland verkaufen.

Erklärung: OSS-Verfahren

Während es früher so war, dass man bis zur Erreichung der individuellen Lieferschwelle (z.B. 35.000 €) steuerfrei in das jeweilige Land verkaufen konnte, gilt nun eine allgemeine Lieferschwelle in Höhe von 10.000 € für alle EU-Länder. Das heißt, die Lieferschwelle ist bereits erreicht, wenn man z.B.  5.000 € Umsatz in Italien und 5.000 € in Spanien erwirtschaftet. Theoretisch müsste man sich also ab diesem Zeitpunkt in jedem weiteren Land steuerlich registrieren und dort auch Umsatzsteuer abführen, in welchem man weitere Umsätze generiert. Da dies einen unzumutbaren Zeit- und Geldaufwand darstellen würde, gibt es das OSS-Verfahren. 

Das OSS-Verfahren bildet sozusagen eine Schnittstelle zwischen dem Unternehmen und den verschiedenen Ländern. Die erzielten Umsätze im Ausland werden demnach nicht den entsprechenden Finanzämtern oder Steuerberatern vor Ort, sondern dem Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Aus dieser Mitteilung ergibt sich ein Umsatzsteuerbetrag, der mit einer Überweisung beglichen werden kann. Um am OSS-Verfahren teilzunehmen, muss man sich über das ELSTER-Portal registrieren. Wie das geht und welche wichtigen Details zusätzlich beim OSS-Verfahren zu beachten sind, wird im Artikel zu Steuern bei Amazon FBA erklärt.