Definition: Fernabsatzgesetz
Das Fernabsatzgesetz wurde im Jahr 2000 u.a. mit dem Zweck verabschiedet, den europaweiten Onlinehandel verbraucherfreundlicher zu gestalten. Damit die Bedingungen des Fernabsatzrechts gelten, muss der Kaufvertrag zwischen Kunde und Verkäufer über Fernkommunikationsmittel bzw. ohne die Anwesenheit beider Parteien zustande gekommen sein. z.B. wenn du einen Artikel auf Amazon kaufst.
Das Fernabsatzgesetz greift nicht bei:
- Waren des täglichen Bedarfs
- Fernkurse und Onlineunterricht
- Finanzgeschäfte (z.B. Aktien)
- Grundstücksverträgen
Ein Punkt des Fernabsatzgesetzes, mit dem sich jeder Onlinehändler zwingend auseinandersetzen muss, ist das Widerrufsrecht. Darin ist geregelt, dass Käufer, die online ein Produkt bestellt haben, dieses innerhalb von 14 Tagen gegen Erstattung des Geldes zurücksenden können.
Dieses Gesetz greift natürlich auch bei Amazon, was zu einer höheren Rate an Retouren führt. Weil Kunden wissen, dass sie Produkte jederzeit zurücksenden können, passiert es nicht selten, dass manche Käufer mehrere Produkte zum Vergleichen bestellen und nur das Beste behalten. Deswegen ist es wichtig, Retouren schon im Vorhinein in die Produktkalkulation mit einzubeziehen und sich ein Tool zu holen, welches den Absatz und die Retouren auf täglicher Basis analysiert. z.B Seller Board.
Worauf du als Verkäufer achten musst
- Hinterlege eine Widerrufsbelehrung und ein Widerrufsformular: Seller Central >> Einstellungen >> Ihre Informationen und Richtlinien >> Widerrufsrecht. Bei der IT-Rechtskanzlei bekommst du umfassende Rechtstexte, die bereits für Amazon vorgefertigt sind.
- Wenn du FBM betreibst, achte darauf, dass deine Widerrufsbedingungen mindestens dem Standard von Amazon entsprechen.