Verpackungsgesetz: Anleitung für Online-Händler

Seit dem Juli 2022 gilt ein neues Verpackungsgesetz, von dem besonders Online-Händler in Deutschland betroffen sind. Was das Verpackungsgesetz überhaupt ist und was Unternehmen jetzt beachten müssen, wird hier erklärt.
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Lesezeit 6 Minuten

Wer in Deutschland Verpackungen auf den Markt bringt, muss sich auch an deren Entsorgung beteiligen. Das betrifft so ziemlich alle Unternehmen, die mit physischen Waren handeln oder solche produzieren. Gerade für den Online-Handel ist das Verpackungsgesetz von hoher Wichtigkeit. Um welche Verkaufsplattform oder Rechtsform es sich handelt, ist erstmal egal. Jeder Onlinehändler muss seine Verpackung über ein duales System lizenzieren und das im Verpackungsregister nachweisen. Dafür sind zwei Schritte erforderlich, die in diesem Artikel noch 1:1 erklärt werden. 

Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, muss mit Abmahnungen rechnen. Denn es ist öffentlich einsehbar, wer seine Verpackungen registriert hat und wer nicht. Grund dafür ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2019, die Erstinverkehrbringer von Verpackungen dazu verpflichtet hat, lizenzierte Verpackungen zusätzlich in einem öffentlichen Register anzumelden. Da es immer wieder zu Änderungen im Verpackungsgesetz kommt, sollte man sich zumindest einmal im Jahr damit auseinandersetzen. Seit dem 01.07.2022 gibt es beispielsweise wieder Änderungen, die besonders für Online-Händler auf Marktplätzen relevant sind. Mehr dazu weiter unten. 

Auf den ersten Blick sieht das Thema ziemlich komplex aus. In der Praxis kann man die vollständige Registrierung innerhalb von. 30min erledigen und hat das Thema bis zum neuen Jahr abgehakt. Im Gegensatz zu anderen Behörden und Institutionen wurden die Prozesse der Verpackungslizenzierung wirklich überschaubar und grafisch ansprechend umgesetzt. Bevor es losgeht, noch eine kurze Erklärung zum Verpackungsgesetz: 

Was ist das Verpackungsgesetz? 

Verpackungen haben einen großen Einfluss auf unsere Umwelt. Schließlich handelt es sich um Müll, der aufwendig recycelt oder entsorgt werden muss. Händler und Hersteller sollen daher auf überflüssige Verpackung verzichten. Die Lizenzierung schafft schonmal einen unternehmerischen Anreiz, Verpackungsmüll zu reduzieren. Aber wer lizenziert die Verpackungen?

Lizenziert werden Verpackungen durch sogenannte duale Systeme. Das sind Unternehmen, die sich um Abholung, Aufbereitung und Recycling von Verpackungsmüll kümmern. Insgesamt gibt es um die 10 Unternehmen in Deutschland, am bekanntesten ist wahrscheinlich der Grüne Punkt. Durch die Einnahmen über Verpackungslizenzen können die Unkosten für diese Dienstleistungen gezahlt werden. Je mehr Verpackung ein Unternehmen in den Verkehr bringt, desto teurer wird die Lizenzierung. 

Verpackungsgesetzt duales system

Diese Grafik verdeutlicht grob, welchen Weg eine Verpackung geht und in welchem Zusammenhang der Verkäufer, der Endkunde und das duale System stehen. Dazu ein kurzes Beispiel: Ein FBA-Seller importiert 500 Einheiten aus China, jedes Produkt ist in einer Pappschachtel verpackt und wird so an den Endkunden geliefert. Die 500 Einheiten sind für den Import nochmal in insg. 5 großen Kartons verpackt. In diesem Fall muss der Seller zum einen die 500 Pappschachteln und zum anderen die 5 großen Kartons bei einem dualen System lizenzieren. Zukünftige Importe, werden natürlich auch angemeldet. 

Neues Verpackungsgesetz 2022 

Seit dem 01.07.2022 gilt eine neue Überarbeitung vom Verpackungsgesetz, von der vor allem Online-Händler betroffen sind. Während es vorher in paar Ausnahmen gab, wurde die Pflicht zur Lizenzierung stark ausgeweitet. Am Prozess selbst ändert sich allerdings nichts. Es folgt eine Übersicht der wichtigsten Änderungen zum 01.07.2022: 

  • Verpackte Ware darf nicht mehr vertrieben werden, sofern der Händler seine Registrierungspflicht nicht vollständig nachgekommen ist. 
  • Marktplätze dürfen Online-Händler nur noch annehmen, wenn diese eine gültige Registrierungsnummer im Verpackungsregister haben. 
  • Transportverpackungen und Verpackungen im B2B-Bereich müssen ebenfalls vollständig in der Mengenmeldung aufgeführt werden. 
  • Verpackungen von Fulfillment-Dienstleistern (z.B. Amazon) müssen durch den Verkäufer lizenziert werden. Amazon übernimmt das nicht.
  • Serviceverpackungen (Tüten, Pizza-Kartons, Umverpackungen, Kaffeebecher etc.) müssen ebenfalls lizenziert werden. 

Einige dieser Punkte sind für Online-Händler sehr relevant. Ganz besonders wichtig ist alles, was Marktplätze und Fulfillment betrifft, z.B. Amazon FBA. Wer keine Registrierungsnummer besitzt, darf auf diesen Marktplätzen nicht mehr verkaufen. Kontrolliert wird das durch die Marktplätze selbst. Wer bereits auf Amazon verkauft, wird vermutlich Folgendes erhalten haben: 

Amazon Verpackungsgesetz

Ebenfalls neu ist, dass Amazon und alle anderen Fulfillment-Dienstleister nicht für die Lizenzierung der eigenen Versandkartons zuständig sind. Auch das muss in Zukunft vom Händler übernommen werden. Dafür ist erforderlich, dass z.B. Amazon einem die entsprechenden Daten regelmäßig zur Verfügung stellt. Amazon selbst sagt dazu: Wir werden ab August Informationen über die Anzahl der Sekundärverpackungen bereitstellen, die Versand durch Amazon für den Versand Ihrer Produkte verwendet. Bis dahin kann man mit einem Durchschnittswert von 95 g. Papier und 5 g. Kunststoff pro Artikel rechnen. 

Verpackungsgesetz: Anleitung zur Registrierung

Die praktische Umsetzung der Verpackungslizenzierung ist in drei Schritte unterteilt: Die Registrierung im Verpackungsregister, die Lizenzierung bei einem dualen System und die Mengenmeldung. Hat man die Voraussetzungen erfüllt, ist man als Händler auf der sicheren Seite. Lizenz und Mengenmeldung gelten immer für ein Jahr und müssen entsprechend aktualisiert werden. Wurde am Ende des Jahres mehr Verpackung als erwartet verbraucht, muss der Überschuss nachträglich lizenziert werden.  

1. Registrierung im Verpackungsregister 

Die Registrierung im Verpackungsregister geht relativ schnell. Dafür klickt man unter Verpackungsregister.org auf Login Lucid und klickt unter dem Menüpunkt Hersteller auf Registrierung starten. Auf der Seite Login erstellen, findet man das Anmeldeformular. 

Es müssen nur wenige, ziemlich selbsterklärende Informationen angegeben werden. Dazu gehören u.a. Unternehmensname, verantwortliche Person und Kontaktdaten. Bei kleineren Unternehmen, also Einzelunternehmen, ist der Unternehmensname nicht die Marke, sondern der eigene Name. Unter Logindaten / Bearbeiter wählt man ebenfalls aus, dass Verantwortlicher und Bearbeiter dieselbe Person sind. 

Anschließend erhält man eine Bestätigungsmail, die 24h Stunden gültig ist. Mit Klick auf den Link wird man zu einem erweiterten Formular weitergeleitet, wo etwas genauere Daten eingetragen werden müssen. Dazu gehört eine Umsatzsteuer ID oder Steuernummer, ggf. eine Handelsregisternummer und eine Auflistung der Marken, unter denen Produkte vertrieben werden. Wenn man keine Marken hat, wird der eigene Name eingetragen. Mit klick auf „Antrag auf Registrierung abschließen“ wird der Prozess abgeschlossen und man erhält seine Registrierungsnummer. Diese ist wichtig für Lizenzen und Marktplätze. 

2. Verpackung lizenzieren 

Sobald man die Registrierungsnummer hat, kann man seine Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren. Dafür stehen diverse Anbieter, wie z.B. Usepac, der Grüne Punkt oder Lizenzero zur Verfügung. Der Grüne Punkt ist im Vergleich zu einigen Anbietern ziemlich günstig und ermöglicht die Nutzung des bekannten Logos auf der Produktverpackung. 

Lizenzanbieter haben auf ihrer Website einen Rechner, mit dem man den Preis pro Kg. Verpackungsmüll direkt berechnen kann. Wer sich bezüglich der Gewichtsangaben unsicher ist, kann über die Berechnungshilfe auf der Website vom Grünen Punkt die Gewichtsangaben für Standardverpackung inkl. Verpackungsmaterial (z.B. Tesafilm) herausfinden. Wer über Amazon verkauft, erhält ab August die entsprechenden Daten und kann erstmal von 95 g. Papier und 5 g. Kunststoff pro Sendung ausgehen. 

Nachdem man die entsprechenden Gewichtsangaben hat, werden diese in den Angebotsrechner des dualen Systems eingetragen. Dort erhält man direkt ein Angebot und kann seine Verpackungslizenz mit wenigen Klicks bestellen. Für diesen Prozess braucht man die Registrierungsnummer vom Verpackungsregister und die wichtigsten Firmendaten. 

3. Mengenmeldung im Verpackungsregister 

Die Lizenzierung von Verpackung ist ein nicht öffentlicher Prozess. Es ist über das duale System nicht ersichtlich, ob ein Unternehmen seine Verpackungen lizenziert hat oder nicht. Genau aus diesem Grund wurde nun das zentrale Verpackungsregister eingeführt. Dort müssen Unternehmen angeben, wie viel Verpackung über welches System lizenziert wurde. Dafür loggt man sich mit seinen Daten unter Verpackungsregister.org ein. 

Auf der Startseite, dem Lucid Dashboard, findet man verschiedene Kacheln. Unter Angaben zu den Verpackungen können zunächst die genutzten Verpackungsarten ausgewählt werden. Kategorisiert wird z.B. in B2B-Verpackungen, Versandverpackungen, Mehrwegverpackungen und Serviceverpackungen. Im nächsten Schritt werden noch die zugehörigen Markennamen eingetragen, dann geht mit der Mengenmeldung weiter. 

Über die Kachel Datenmeldung abgeben gelangt man zum entsprechenden Menü. Es öffnen sich vier weitere Kacheln mit folgenden Optionen: 

  • Initiale Planmeld.: Normale Meldung für das folgende Jahr 
  • Unterjährige Meld.: Meldung für das aktuelle Jahr (Neugründung) 
  • Jahresabschlussmeld.: Meldung für das letzte/vergangene Jahr 
  • Nachtragsmeld.: Ergänzungen einer Jahresabschlussmengenmeldung 

Wer im Dezember gründet, kann auch direkt eine initiale Mengenmeldung abgeben. Ansonsten ist die unterjährige Mengenmeldung relevant. 

Mengenmeldung

Auf der linken Seite wird erstmal das duale System ausgewählt, mit dem man seine Verpackungen registriert hat. Es kann sein, dass der Lizenzanbieter einen anderen Namen hat, als das duale System dahinter. DSD ist z.B. das System hinter dem gründen Punkt oder Veolia das System von Usepac. Ist das System ausgewählt, trägt man genau ein, wie viel von welchem Material lizenziert wurde. Die Daten müssen mit den Daten auf der Verpackungslizenz übereinstimmen. Mit Klick auf Überprüfen ist die Meldung abgeschlossen und man hat seine Pflicht in Bezug auf Verpackungen erfüllt. Sobald es in Richtung Neujahr geht, wird es Zeit für eine Aktualisierung der Lizenz und die Initiale Planmengenmeldung. 

Fazit – Verpackungsgesetz

Das Verpackungsgesetz beinhaltet einige Pflichten, denen man als Unternehmer nachkommen muss. Wer physische Produkte herstellt oder damit handelt, ist eigentlich immer betroffen. Die Unternehmensgröße spielt dabei keine Rolle. 

Auch wenn es nach viel Bürokratie und Komplexität klingt, kann die Einhaltung des Verpackungsgesetzes innerhalb von 30min und drei simplen Schritten erledigt werden – man muss nur wissen wie. Die Schritte teilen sich auf in Registrierung beim Verpackungsregister,  Lizenzierung über ein duales System und die Mengenmeldung im Verpackungsregister. 

Lizenz und Mengenmeldung sollte man einmal jährlich für das zurückliegende Jahr und das Folgejahr überprüfen und ggf. anpassen. Ist rückwirkend keine Änderung notwendig, müssen lediglich die Mengen für das Folgejahr lizenziert und gemeldet werden. Wichtig ist nur, diese Routinen ernst zu nehmen, um nicht abgemahnt zu werden. 

Wer mehr über das Thema Verpackung bei Amazon FBA erfahren möchte, findet hier einen ausführlichen Artikel: Eigene Produktverpackung


FAQ – Häufig gestellte Fragen


Wer ist von dem Verpackungsgesetz betroffen?

Jedes Unternehmen, das physische Waren verkauft oder herstellt, ist vom Verpackungsgesetz betroffen. Besonders relevant ist das im Online-Handel.

Was ist das Verpackungsgesetz?

Das Verpackungsgesetz sorgt dafür, dass sich Inverkehrbringer von Verpackungen an den Kosten für Entsorgung und Recycling beteiligen. 

Verpackungsgesetz – Was ist zu tun?

Wer Verpackungen in den Verkehr bringt, muss diese bei einem dualen System lizenzieren und eine Mengenmeldung im zentralen Verpackungsregister abgeben. Beides kann in unter 30 Minuten erledigt werden. Hier findet man eine Anleitung dafür.


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